Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 12.03.2021 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
Der Beschwerdewert wird auf 20.000 € festgesetzt.
I. Die Antragstellerin begehrt einstweiligen Rechtsschutz gegen den Antragsgegner, da dieser unberechtigt als ihr Geschäftsführer auftrete. Gesellschafter der Antragstellerin sind die xxx eine Gesellschaft xxx Rechts, mit einer Mehrheitsbeteiligung von 58,65 % der Geschäftsanteile, die xxx ebenfalls eine Gesellschaft xxx Rechts mit Sitz xxx, mit einer Beteiligung von 26,35 % und xxx mit einer Beteiligung von 15 %. Der Antragsgegner war neben xxx Geschäftsführer der Antragstellerin. Diese wurden auf einer Gesellschafterversammlung vom 26.02.2021 mit den Stimmen der xxx abberufen.
II. Die sofortige Beschwerde ist nach § 567 1 Nr. 2 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt. Sie ist aber unbegründet.
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