Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagten den Kläger für Steuerschulden der A Handelsgesellschaft mbH, C – im Folgenden A –, in Haftung nehmen durfte und dabei insbesondere, ob ein Fall der sog. „Firmenbestattung” vorliegt. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|