FG Niedersachsen - Urteil vom 17.04.2008
11 K 425/06
Normen:
AO § 34 ; AO § 69 ; GmbHG § 35 Abs. 1 ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1683

Abdeckrechnungen - Zur Bedeutung von sog. Abdeckrechnungen bei der Haftung nach § 69 AO

FG Niedersachsen, Urteil vom 17.04.2008 - Aktenzeichen 11 K 425/06

DRsp Nr. 2008/19039

Abdeckrechnungen - Zur Bedeutung von sog. Abdeckrechnungen bei der Haftung nach § 69 AO

1. In KiSt-Angelegenheiten ist der Finanzrechtsweg nicht eröffnet. 2. Zu den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers nach § 69 AO. 3. Der GmbH-Geschäftsführer verletzt die ihm auferlegten steuerlichen Pflichten durch das Unterlassen der Anmeldung und Abführung der entstandenen LSt-Abzugsbeträge entgegen § 41a Abs. 1 EStG. 4. Verschleiert der GmbH-Geschäftsführer "sog. Schwarzlohnzahlungen" durch sog. Abdeckrechnungen, sind die Haftungsvoraussetzungen nach § 69 AO erfüllt. 5. Zu der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen das FG tatsächliche und rechtliche Feststellungen in einem Strafurteil/Strafbefehl übernehmen darf.

Normenkette:

AO § 34 ; AO § 69 ; GmbHG § 35 Abs. 1 ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Kläger für Lohnsteuerforderungen und Nebenleistungen haftet.