Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Brüder. Ihr Vater hatte zu seinen Lebzeiten ein Malergeschäft einschließlich des Handels mit Farben und Fußbodenbelägen betrieben. Das Geschäftslokal befand sich auf einem Grundstück, das dem Vater und der Mutter der Kläger zu gleichen Teilen gehörte. In dem auf dem Grundstück befindlichen Haus gab es außer den gewerblich genutzten Räumen Wohnungen, die an Fremde vermietet waren. Im Gegensatz zum gewerblich genutzten Grundstücksteil gehörten die Wohnungen nicht zum Betriebsvermögen des väterlichen Betriebs.
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