Streitig ist die Frage, ob die Tätigkeit des Klägers als Umwelt- bzw. Abfallwirtschaftsberater freiberuflich oder gewerblich ist.
Der Kläger studierte Geologie/Paläontologie an der Universität B....In den Jahren nach Abschluss seines Studiums war er zunächst im Bereich der Erdölexploration und in einem Projekt betreffend die Desertifikation in Mali tätig.
In den Jahren 1988/89 belegte er beim...einen Fortbildungslehrgang zum Abfallwirtschaftsberater. Danach war er erst leitender Angestellter in einem Ingenieurbüro in M, dann als Fachgruppenleiter Abfallwirtschaft Europa der W GmbH beschäftigt.
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