BFH - Beschluss vom 21.05.2007
XI B 169/06
Normen:
EStG § 3 Nr. 9;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 1648
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 17.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 75/02

Abfindung - Arbeitgeberzuzahlung zum Kurzarbeitergeld

BFH, Beschluss vom 21.05.2007 - Aktenzeichen XI B 169/06

DRsp Nr. 2007/14236

Abfindung - Arbeitgeberzuzahlung zum Kurzarbeitergeld

Monatliche Zuzahlungen auf das Kurzarbeitergeld durch den ArbG sind keine Abfindungen gemäß § 3 Nr. 9 EStG a.F., selbst wenn der ArbG bei der Zuzahlung das Arbeitsverhältnis bereits zu einem künftigen Zeitpunkt gekündigt hat.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 9;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist als unbegründet zurückzuweisen. Die vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) aufgeworfene Rechtsfrage hat weder grundsätzliche Bedeutung, noch ist eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Rechtsfortbildung oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO).