FG Münster - Urteil vom 13.09.2006
10 K 6336/04 F
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2 § 24 Nr. 1 § 34 Abs. 2 Nr. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 1909

Abfindung für Beendigung eines Geschäftsführervertrages bei Mitunternehmerstellung

FG Münster, Urteil vom 13.09.2006 - Aktenzeichen 10 K 6336/04 F

DRsp Nr. 2006/29677

Abfindung für Beendigung eines Geschäftsführervertrages bei Mitunternehmerstellung

Die Abfindung an einen Mitunternehmer für die Beendigung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrages bei der Komlementär-GmbH ist nicht nach §§ 24, 34 EStG begünstigt.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2 § 24 Nr. 1 § 34 Abs. 2 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist die steuerliche Behandlung der an den Beigeladenen gezahlten Entschädigung für die Aufhebung des Anstellungsvertrages als Geschäftsführer.

Die Klägerin ist eine GmbH & Co. KG. Komplementärin ist die Firma X... GmbH. Kommanditisten waren zunächst A..., B... und D... Y.... An ihren Gesellschaftsanteilen haben diese ihren Kindern, u.a. auch dem Beigeladenen atypisch stille Unterbeteiligungen eingeräumt.

Mit Wirkung zum 1.1.1994 brachten die Kommanditisten ihre Kommanditanteile in die neu gegründete E... Y... GmbH & Co. gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten ein. Die Unterbeteiligungsverhältnisse blieben bestehen.