I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind zusammen veranlagte Eheleute. Der Kläger war im Streitjahr 1997 mehr als 15 Jahre bei der S-Bank in X beschäftigt. Mit Schreiben vom 25. August 1997 wurde ihm mit der Begründung fristlos gekündigt, er habe --entgegen vorangegangener Abmahnungen-- von seinem Arbeitsplatz aus private Telefonate geführt, ohne diese abzurechnen. Im anschließenden Arbeitsgerichtsprozess schlossen der Kläger und sein Arbeitgeber nach Erörterung der Sach- und Rechtslage folgenden Vergleich:
"1. Die Parteien lösen das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zum 25. August 1997 auf.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|