Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Der Kläger wendet sich mit seiner Klage im Wesentlichen gegen Schätzungsbescheide des Beklagten betreffend die Streitjahre 2000 und 2001.
Im Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2000 gab der Kläger an (ESt, Bl. 67), er werde im Jahr 2000 neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit i.H. von 21.397 DM Einkünfte aus einer Nebenbeschäftigung i.H. von 2.400 DM erzielen. Nachdem der Kläger im weiteren Verlauf weder für 2000 noch für 2001 Steuererklärungen eingereicht hatte, erließ der Beklagte am 2. März 2004 Bescheide zur Einkommen- und Umsatzsteuer, in denen er die Besteuerungsgrundlagen im Wege der Schätzung ermittelte (ESt, Bl. 73, 76; USt, Bl. 24, 26).
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|