1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Rostock vom 07.05.2019, Az.: 6 HK
2. Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
Die statthafte und auch sonst zulässige Berufung wird in der Sache ohne Erfolg bleiben. Das Landgericht hat die Widerklage zurecht abgewiesen.
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