I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betreibt ein Einzelunternehmen, das Fertigmenüs herstellt und vertreibt. In den Streitjahren 1981 bis 1985 versorgte er zwei Schulmensen in den Städten G. und L. mit Fertiggerichten.
Der entsprechende sog. "Catering-Vertrag" vom 30. Juli 1981 zwischen dem Kläger und der Stadt L. lautet auszugsweise:
"§ 1
1. Der Caterer übernimmt die Bewirtschaftung der Mensa der (Integrierten Gesamtschule) IGS L. und verpflichtet sich zur Lieferung von Tiefkühlprodukten, zur Zubereitung von Nahrungsmitteln in der Schulküche und zur Durchführung der Schulverpflegung. ...
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|