I.
Streitig ist, ob Branntweinsteuer vergütet werden kann.
Der Kläger bat das Hauptzollamt - HZA - mit Schreiben vom 9. Mai 1996 um Prüfung, ob ihr die Branntweinsteuer für Branntwein, den sie für die Herstellung von Marzipanfiguren verwendet, vergütet werden kann. Die Prüfung hat ergeben, dass die Vergütungsvoraussetzungen gemäß §
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