I.
Streitig ist, ob und in welcher Höhe für die Freigutverwendung von Mastrindern Abschöpfung entstanden ist.
Die Klägerin ließ jeweils zwei Sendungen mit Jungrindern am 20. März, 2. April und 18. Mai 1992 abschöpfungsbegünstigt zum Mästen zur Freigutverwendung abfertigen und leistete die erforderliche Sicherheit in Höhe der ausgesetzten Abschöpfung.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|