FG Hamburg - Urteil vom 23.10.2013
2 K 321/12
Normen:
AO § 233a;

Abgabenordnung: Verzinsung von Steuernachforderungen aus Folgebescheiden

FG Hamburg, Urteil vom 23.10.2013 - Aktenzeichen 2 K 321/12

DRsp Nr. 2014/1538

Abgabenordnung : Verzinsung von Steuernachforderungen aus Folgebescheiden

1. Durch die Vollverzinsung nach § 233a AO sollen Liquiditätsvorteile, die dem Steuerpflichtigen oder dem Fiskus aus dem verspäteten Erlass des Steuerbescheids typischerweise entstanden sind, ausgeglichen werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Liquiditätsvorteile auch tatsächlich zu einem Zinsvorteil geführt haben. 2. Dieser Zweck der Norm ist auch dann erfüllt, wenn es zu einer ESt-Erstattung kommt, der Grund hierfür jedoch streitig ist und durch Klage gegen den Grundlagenbescheid einer rechtlichen Klärung zugeführt wird. Allein der Umstand, dass verfahrensrechtlich keine Möglichkeit bestand, die niedrige Festsetzung der Einkommensteuer und in deren Folge die Erstattung zu verhindern, führt nicht dazu, dass der erlangte Liquiditätsvorteil nicht verzinst werden durfte.

Normenkette:

AO § 233a;

Tatbestand:

Die Kläger wenden sich gegen die Festsetzung von Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer 2002 und 2003.