FG Hamburg - Urteil vom 27.04.2012
6 K 96/11
Normen:
AO § 109; AO § 149;

Abgabenordnung: Vorabanforderung von Steuererklärungen

FG Hamburg, Urteil vom 27.04.2012 - Aktenzeichen 6 K 96/11

DRsp Nr. 2012/20288

Abgabenordnung : Vorabanforderung von Steuererklärungen

Die automatisierte Vorabanforderung von Steuererklärungen entgegen dem gleichlautenden Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 03.01.2011 (sog. Fristenerlass) und der darin vorgesehenen allgemeinen Fristverlängerung für beratende Steuerpflichtige bis zum 31.12.2011 bedarf - jedenfalls hinsichtlich des Auswahlermessens - einer für den Steuerpflichtigen nachvollziehbaren Begründung.

Normenkette:

AO § 109; AO § 149;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen.