Auf die Berufung der Klägerin hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 27.03.2019 in Sachen
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin über den vom Arbeitsgericht ausgeurteilten Betrag hinaus weitere 13.292,64 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszins seit dem 05.10.2018 zu zahlen.
Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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