BFH, Urteil vom 17.10.2001 - Aktenzeichen I R 111/00
DRsp Nr. 2002/4004
Abgrenzung Kaufpreis/Gewinnausschüttung
Eine Vereinbarung zwischen dem Veräußerer und Erwerber einer wesentlichen Kapitalbeteiligung i.S.d. § 17 EStG, wonach diese sich im Rahmen der Kaufpreisbestimmung darüber verständigen, die aufgelaufenen und im Verkaufsjahr entstehenden Gewinne jeweils zur Hälfte an beide auszuschütten, stellt keine Gewinnverteilungsabsprache dar. Es handelt sich vielmehr um Teile des Kaufpreises.
Gründe:
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