Streitig ist, ob der Kläger einen Gewerbebetrieb unterhalten hat, indem er als Mitglied der deutschen Fußballnationalmannschaft an Promotion-Maßnahmen des Deutschen Fußball-Bundes e.V. (DFB) teilgenommen hat,
Nach § 7 Abs. 1 der Satzung des DFB (DFB-Satzung) gliedern sich die Mitglieder des DFB in ordentliche Mitglieder sowie Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten. Der Liga-Fußballverband e.V. (Ligaverband) ist gemäß § 7 Nr. 2 VI. DFB-Satzung ordentliches Mitglied des DFB. Der Ligaverband ist der Zusammenschluss der lizensierten Vereine und Kapitalgesellschaften der Fußball-Lizenzligen Bundesliga und 2. Bundesliga, die bis zum 28. April 2001 als außerordentliche Mitglieder dem DFB unmittelbar angehörten (vgl. Präambel der Satzung des Ligaverbands - Ligaverband-Satzung).
Der X-Verein war im Jahr 2002 (Streitjahr) als lizensierter Fußballclub der Bundesliga Mitglied des Ligaverbands.
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