FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 06.11.2001
IV 906/96
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 ;

Abgrenzung von Begründung und Beibehaltung sowie von beruflicher und privater Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.11.2001 - Aktenzeichen IV 906/96

DRsp Nr. 2002/4289

Abgrenzung von Begründung und Beibehaltung sowie von beruflicher und privater Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung

Die Frage der beruflich veranlassten Begründung einer doppelten Haushaltsführung ist für jede Ortsveränderung der Wohnung (am Arbeitsort), aber auch des Familienhausstands, neu zu prüfen. Dies gilt insbesondere bei gleichzeitiger Verlegung des Familienwohnsitzes und der Begründung einer Wohnung am Beschäftigungsort. In derartigen Fällen sind für die Begründung einer doppelten Haushaltsführung aus beruflichem Anlass nicht nur die Einrichtung der Wohnung am Arbeitsort, sondern auch die Umstände für die Verlegung des Familienwohnsitzes an einen vom Arbeitsort abweichenden Wohnsitz zu überprüfen.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger (Kl.) im Zusammenhang mit seiner nichtselbständigen Tätigkeit Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung geltend machen kann.