FG Hamburg, vom 25.11.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 258/14
Abgrenzung von entgeltlicher und unentgeltlicher Übertragung von Gesellschaftsanteilen
BFH, Urteil vom 09.05.2017 - Aktenzeichen IX R 1/16
DRsp Nr. 2017/8445
Abgrenzung von entgeltlicher und unentgeltlicher Übertragung von Gesellschaftsanteilen
Die bei Verträgen unter fremden Dritten bestehende Vermutung für das Vorliegen eines entgeltlichen Geschäfts ist im Fall der Übertragung eines Kapitalgesellschaftsanteils, für den der Zuwendende hohe Anschaffungskosten getragen hat, nicht alleine wegen eines Freundschaftsverhältnisses zwischen dem Zuwendenden und dem Empfänger als widerlegt anzusehen.
1. Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen ist entgeltlich i.S. von § 17 Abs. 1 S. 1 EStG, wenn ihr eine gleichwertige Gegenleistung gegenüber steht.2. Das Gegenstück dazu ist die unentgeltliche Übertragung von Anteilen, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der Übertragende dem Empfänger eine freigiebige Zuwendung machen will. Letzteres ist bei Verträgen unter fremden Dritten im Allgemeinen nicht anzunehmen, sofern nicht Anhaltspunkte für eine Schenkungsabsicht des übertragenden Vertragspartners bestehen. Daher spricht insoweit eine widerlegbare Vermutung für das Vorliegen eines entgeltlichen Geschäfts.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.