Der angefochtene Beschluss des Registergerichts vom 26.08.2015 wird aufgehoben und das Registergericht wird angewiesen, die Anmeldung der Ersteintragung des Antragstellers vom 10.06.2015 (Urkunde Nr. …/2015 des Notars A, Stadt1) nicht aus dem in dem aufgehobenen Beschluss angeführten Grund zurückzuweisen.
I.
Der Antragsteller hat mit Anmeldung vom 10.06.2015 (Urkunde Nr. …/2015 des Notars A, Stadt1) seine Ersteintragung in das Vereinsregister angemeldet.
Auf Anmeldung, Gründungsprotokoll vom 13.05.2015 und Vereinssatzung vom selben Tag wird Bezug genommen.
§ 2 der Vereinssatzung lautet auszugsweise wie folgt:
" Der Verein verfolgt folgende Ziele:
1. Die Ziele dieses Vereins sollen die Mitglieder, als Marktteilnehmer im einzelnen fördern und betreuen, im Sinne des § 21 BGB. Informationen über Dienstleistungen und Produkte Dritter kostenlos prüfen und oder beschaffen, im Sinne von Verbraucherschutz, dieses im Verbund mit anderen Vereinen und Verbraucherschützern.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|