Streitig ist, ob Zinsen aus einem privat gewährten Darlehen dem tariflichen Einkommensteuersatz oder dem Abgeltungsteuersatz von 25% (§ 32d Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes – EStG –) unterliegen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|