1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Die Klägerin ist die Mutter des am ... 02.1983 geborenen M. M befand sich bis Februar 2003 in einer Berufsausbildung zum Kommunikationselektroniker. Mit Bescheid vom 17.11.2004 hob die Beklagte (die Familienkasse -FK-) die Kindergeldfestsetzung wegen Überschreitung des Grenzbetrags für die Einkünfte und Bezüge des Kindes für den Zeitraum Januar bis Dezember 2002 auf und forderte das für diesen Zeitraum bereits ausgezahlte Kindergeld in Höhe von 1.848 € von der Klägerin zurück.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|