FG Hessen, vom 10.10.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 4068/99
Abgrenzung zwischen Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren
BFH, Urteil vom 11.01.2006 - Aktenzeichen II R 12/04
DRsp Nr. 2006/7313
Abgrenzung zwischen Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren
1. Der Wert eines ZFH-Grundstücks ist grundsätzlich im Ertragswertverfahren zu ermitteln. Nur im Ausnahmefall des § 76 Abs. 3 Nr. 1BewG kommt in derartigen Fällen das Sachwertverfahren in Betracht.2. Ob die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 76 Abs. 3 Nr. 1BewG für die Bewertung im Sachwertverfahren vorliegen, ist eine Frage der Wertverhältnisse. Für diese ist auf die Wertverhältnisse im Hauptfeststellungszeitpunkt abzustellen (1.1.1964).3. An den Wertverhältnissen des 1.1.1964 ist auch das Merkmal der wesentlichen Unterscheidung i. S. des § 76 Abs. 3 Nr. 1BewG auszurichten.