FG Münster - Urteil vom 26.10.2001
5 K 4794/99 EZ
Normen:
EigZulG § 9 Abs. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 123

Abgrenzung zwischen Herstellung und Ausbau

FG Münster, Urteil vom 26.10.2001 - Aktenzeichen 5 K 4794/99 EZ

DRsp Nr. 2002/1123

Abgrenzung zwischen Herstellung und Ausbau

Die Abgrenzung zwischen der Herstellung und dem Ausbau einer Wohnung ist davon abhängig, ob ein eigener Zugang vorhanden ist und eine dauerhafte bauliche Abgeschlossenheit vorliegt. Letzteres ist nicht der Fall, wenn objektiv eine Verbindungsmöglichkeit zu einem anderen Wohnbereich besteht.

Normenkette:

EigZulG § 9 Abs. 2 ;

Entscheidungsgründe:

Streitig ist, ob durch Umbau in einem bereits bestehenden Gebäude eine neue Wohnung hergestellt wird.