FG Nürnberg - Urteil vom 27.03.2002
III 154/99
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 ; GewStG § 2 Abs. 2 ; GewStG § 7 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 1033

Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel - Einbeziehung von Grundstücksverkäufen einer Gesellschaft, an der der Steuerpflichtige beteiligt ist.

FG Nürnberg, Urteil vom 27.03.2002 - Aktenzeichen III 154/99

DRsp Nr. 2002/12233

Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel - Einbeziehung von Grundstücksverkäufen einer Gesellschaft, an der der Steuerpflichtige beteiligt ist.

1. Bei der Abgrenzung zwischen privaten vermögensverwaltenden Grundstücksgeschäften und gewerblichem Grundstückshandel kommt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs der Zahl der veräußerten Objekte und dem zeitlichen Abstand der maßgeblichen Tätigkeit indizielle Bedeutung zu. 2. Im Rahmen der sog. Drei-Objekt-Grenze sind auch Grundstücksverkäufe einer Gesellschaft, an der der Steuerpflichtige beteiligt ist, von Bedeutung. 3. Auch ein gewerblich tätiger Gesellschafter kann private Grundstücksverwaltung vornehmen. Jedoch folgt aus der Tatsache, dass ein Objekt mit einem langfristigen gewerblichen Mietvertrag versehen und die Finanzierung langfristig angelegt ist nicht, dass dieses Objekt dem Privatbereich zuzuordnen sei.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 ; GewStG § 2 Abs. 2 ; GewStG § 7 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist das Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels und die Höhe des Gewinns.