FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 29.03.2007
2 K 343/04
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 ;

Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und gewerblichem Wertpapierhandel

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.03.2007 - Aktenzeichen 2 K 343/04

DRsp Nr. 2007/10336

Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und gewerblichem Wertpapierhandel

Bei einem Umsatzvolumen von über 40 Mio. DM im Jahr bei einem Bestand an Wertpapieren von rund 3 Mio. DM kann gewerblicher Wertpapierhandel auch dann vorliegen, wenn keine Geschäfte für andere Anleger getätigt werden.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob ein Verlust aus einem gewerblichen Wertpapierhandel bei der Einkommensteuer(ESt)-Veranlagung zu berücksichtigen ist, bzw. hilfsweise, ob für Verluste aus Spekulationsgeschäften die allgemeinen einkommensteuerrechtlichen Regelungen über Verlustausgleich und Verlustabzug Anwendung finden.

Der ledige Kläger ist Bankkaufmann. Er erzielte im Streitjahr 1994 Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten.

Für die Jahre 1993 bis 1996 führte das Finanzamt bei dem Kläger eine Außenprüfung durch. Vor Beginn der Prüfung reichte der Kläger Jahresabschlüsse 1994 bis 1996 für einen Gewerbebetrieb "Wertpapierhandel" nebst Anlagen GSE sowie berichtigte Anlagen KSO zu den ESt-Erklärungen 1994 bis 1996 ein. Die nachträgliche Geltendmachung des gewerblichen Wertpapierhandels begründete der Kläger damit, dass der Umfang und die Art. der Abwicklung des Wertpapierhandels erst klar geworden sei, als die Tätigkeit Ende 1997 beendet gewesen sei.