I. Über das Vermögen der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) wurde in 2002 das Insolvenzverfahren eröffnet. Ihren bisherigen Gewerbebetrieb meldete die Klägerin daraufhin ab, gründete aber mit Zustimmung des Insolvenzverwalters ein neues Unternehmen. Der Insolvenzverwalter gab gegenüber dem Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) an, dass die Klägerin über die Einnahmen aus ihrer neuen selbstständigen Tätigkeit verfügen könne, da eine Abtretung für die den Pfändungsfreibetrag übersteigenden Beträge vorliege. Außerdem erklärte er sowohl dem FA als auch der Klägerin, dass es sich bei dem neuen Gewerbebetrieb um insolvenzfreies Vermögen handele.
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