BFH - Beschluss vom 23.08.2011
VII B 8/11
Normen:
InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
ZIP 2011, 2067
Vorinstanzen:
FG Sachsen, vom 08.12.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 467/06

Abhängigkeit zwischen dem Vorliegen eines insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbots mit der Frage des Bewirkens einer Freigabe eines selbstständigen Gewerbebetriebs aus der Insolvenzmasse

BFH, Beschluss vom 23.08.2011 - Aktenzeichen VII B 8/11

DRsp Nr. 2011/17791

Abhängigkeit zwischen dem Vorliegen eines insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbots mit der Frage des Bewirkens einer Freigabe eines selbstständigen Gewerbebetriebs aus der Insolvenzmasse

NV: Hat der Insolvenzverwalter dem Insolvenzschuldner eine gewerbliche Tätigkeit durch Freigabe aus dem Insolvenzbeschlag ermöglicht, fällt ein mit dieser Tätigkeit zusammenhängender Umsatzsteuervergütungsanspruch nicht in die Insolvenzmasse und kann vom FA mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden verrechnet werden.

Normenkette:

InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe

I. Über das Vermögen der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) wurde in 2002 das Insolvenzverfahren eröffnet. Ihren bisherigen Gewerbebetrieb meldete die Klägerin daraufhin ab, gründete aber mit Zustimmung des Insolvenzverwalters ein neues Unternehmen. Der Insolvenzverwalter gab gegenüber dem Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) an, dass die Klägerin über die Einnahmen aus ihrer neuen selbstständigen Tätigkeit verfügen könne, da eine Abtretung für die den Pfändungsfreibetrag übersteigenden Beträge vorliege. Außerdem erklärte er sowohl dem FA als auch der Klägerin, dass es sich bei dem neuen Gewerbebetrieb um insolvenzfreies Vermögen handele.