FG Köln - Urteil vom 16.02.2006
2 K 2100/03
Normen:
DBA-USA Art. 10 Abs. 2 lit. a, b, Abs. 3 Art. 4 Abs. 1 ; EStG § 50d Abs. 1 Satz 2 ;
Fundstellen:
DStRE 2006, 1129
EFG 2006, 746

Abkommensberechtigung einer steuerlich transparenten US-amerikanischen S-Corporation

FG Köln, Urteil vom 16.02.2006 - Aktenzeichen 2 K 2100/03

DRsp Nr. 2006/11689

Abkommensberechtigung einer steuerlich transparenten US-amerikanischen S-Corporation

1. Eine steuerlich in den USA als transparent behandelte S-Corporation ist grundsätzlich eine abkommensberechtigte "Person" im Sinne von Art. 10 DBA-USA, weil sie auch bei abweichender steuerlicher Behandlung eine juristische Person bleibt. 2. Wegen der Transparenz der S-Corporation kann aber deren Abkommensberechtigung versagt sein, wenn sie ihren Sitz zwar in den USA hat, aber sie steuerlich dort gar nicht als eigenständiges Steuersubjekt existent ist.

Normenkette:

DBA-USA Art. 10 Abs. 2 lit. a, b, Abs. 3 Art. 4 Abs. 1 ; EStG § 50d Abs. 1 Satz 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Klägerin die Minderung der Kapitalertragsteuer nach Art. 10 Abs. 2 lit. a DBA-USA auf 5% in Anspruch nehmen kann.