I.
Der türkischstämmige Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist der Vater dreier --im Streitzeitraum-- minderjähriger Söhne. Er ist in Deutschland als Arbeitnehmer beschäftigt und wohnt auch im Inland. Er ist deutscher Staatsangehöriger. Die Kinder leben seit den Sommerferien 2007 mit ihrer Mutter in der Türkei. Dort haben sie seitdem ihren Wohnsitz. In Deutschland halten sie sich nur noch gelegentlich im Rahmen von Besuchen auf.
Als die Beklagte und Revisionsbeklagte (Familienkasse) vom Wegzug der Kinder und der Mutter erfuhr, hob sie die Kindergeldfestsetzung ab August 2007 auf und forderte zugleich das bereits gezahlte Kindergeld zurück.
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