Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Minden vom 30.01.2013 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in der Hauptsache um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Befristung.
Der am 19.10.1958 geborene Kläger ist bei der Beklagten seit dem 01.12.2010 als Lagerarbeiter zuletzt mit einem monatlichen Bruttomonatsgehalt von 1.854,00 € mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden beschäftigt.
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