I.
Die drei Kläger, deren Klagen das Gericht zur gemeinsamen Entscheidung verbunden hat, waren im Streitjahr 1993 atypisch stille Gesellschafter der mbH atypisch stille Gesellschaft (Gesellschaft). Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft war der Handel mit Immobilien und die Verwaltung von Immobilien, die Durchführung von Baumaßnahmen im Wohnungsbau, die Erstellung von Gewerbeobjekten sowie die Übernahme von Treuhändertätigkeiten bei Bauherrenmodellen. Mit Beschluss vom 5. Oktober 1998 wurde das Konkursverfahren über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt.
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