BFH - Urteil vom 17.06.1998
IX R 78/95
Normen:
AO § 171 Abs. 4 ;

Ablaufhemmung gem. § 171 Abs. 4 AO

BFH, Urteil vom 17.06.1998 - Aktenzeichen IX R 78/95

DRsp Nr. 2002/13830

Ablaufhemmung gem. § 171 Abs. 4 AO

Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 AO setzt die tatsächliche Durchführung einer Ap voraus. Denn Zweck der Vorschrift ist es, dem FA zu ermöglichen, die Ergebnisse einer Ap steuerlich auszuwirken, ohne durch den Eintritt der Verjährung darin gehindert zu werden.

Normenkette:

AO § 171 Abs. 4 ;