FG Niedersachsen - Urteil vom 02.04.2009
6 K 11582/07
Normen:
EStG § 4 Abs. 1 Satz 2; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4; AO § 171 Abs. 5;
Fundstellen:
EFG 2009, 985

Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 Satz 2 AO unabhängig vom tatsächlichen Umfang der Ermittlungen - Teilwert; Festsetzungsverjährung; Ablaufhemmung

FG Niedersachsen, Urteil vom 02.04.2009 - Aktenzeichen 6 K 11582/07

DRsp Nr. 2009/10865

Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 Satz 2 AO unabhängig vom tatsächlichen Umfang der Ermittlungen - Teilwert; Festsetzungsverjährung; Ablaufhemmung

1. Zur Ermittlung des Teilwertes für einen Traktor bei einer Entnahme. 2. Wird bei der Entnahme eines Treckers für diesen eine Inzahlungnahme von 20.000 DM vereinbart, so sind die 20.000 DM der zutreffende Teilwert. 3. Zum Ablauf der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 5 Satz 1 AO. 4. Bei Anwendung des § 171 Abs. 5 Satz 2 AO kommt dem Umfang von Ermittlungshandlungen keine maßgebliche Bedeutung zu. Vielmehr wird das tatsächliche Element der Ermittlungshandlungen ersetzt durch den formalen Akt der Bekanntgabe der Einleitung des Strafverfahrens. Es reicht daher aus, dass im Rahmen des Strafverfahrens überhaupt Ermittlungen im weiteren Sinne vorgenommen worden sind.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1 Satz 2; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4; AO § 171 Abs. 5;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die richtige verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Behandlung eines zunächst in der Buchführung nicht erfassten Abgangs eines Fahrzeugs aus dem Betriebsvermögen des Klägers.