I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin), eine GmbH, reichte ihre Steuererklärungen über die im Rubrum aufgeführten Steuern für 1983 und 1984 (Streitjahre und streitgegenständliche Stichtage) in 1984, 1985 und 1986 beim Antragsgegner und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) ein, woraufhin die Steuern in 1984 bzw. 1985 unter Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt bzw. festgestellt wurden.
Am 14. November 1988 ordnete das FA für Großbetriebsprüfung (Groß-Bp) bei der Antragstellerin die Durchführung einer Außenprüfung für die Jahre 1983 bis 1986 an. Als voraussichtlicher Prüfungsbeginn wurde Mitte Dezember 1988 angegeben; Prüfer sollte Steueroberamtsrat (StOAR) H. sein.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|