I. Die seit dem Jahr 2006 verwitwete Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) ist die Mutter zweier 1993 und 1998 geborener Kinder. Sie erzielte im Streitjahr 2008 Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Höhe von rund ... €. Des Weiteren flossen ihr Versorgungsbezüge in Höhe von rund ... € zu. Ihre Kinder erhielten im Streitjahr Renten und Versorgungsbezüge (nach ihren Angaben in Höhe von jährlich ... € und ... €). Kinderbetreuungskosten machte die Antragstellerin nicht geltend.
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