1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Bremen vom 23.02.2023, Az.
2. Die Antragstellerin hat die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.387,14 Euro festgesetzt.
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