Die weitere Beschwerde gegen den Beschluß des Landgerichts Ansbach vom 17. September 1984 wird als unbegründet zurückgewiesen.
II.Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 8 000 DM festgesetzt.
I.
1. Im Handelsregister des Amtsgerichts Ansbach war die Firma ... GmbH mit dem Sitz in ... eingetragen. Gesellschafter waren der Bauunternehmer F... W..., seine Ehefrau L... W... und ihr Sohn, der Bauingenieur K... C... W... .
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