FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 11.01.2006
3 K 1481/02
Normen:
AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ; EStG § 7i Abs. 1, 2 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 675

Ablehnung der Erteilung einer Bescheinigung der zuständigen Behörde nach § 7i Abs. 2 EStG ist kein Grundlagenbescheid

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.01.2006 - Aktenzeichen 3 K 1481/02

DRsp Nr. 2006/11864

Ablehnung der Erteilung einer Bescheinigung der zuständigen Behörde nach § 7i Abs. 2 EStG ist kein Grundlagenbescheid

Die Ablehnung der Erteilung der Bescheinigung der zuständigen Behörde nach § 7i Abs. 2 EStG ist kein Grundlagenbescheid, so dass die Finanzbehörde einen Bescheid, durch den zuvor erhöhte AfA ohne Vorlage der erforderlichen Bescheinigung berücksichtigt wurden, nicht nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO ändern kann.

Normenkette:

AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ; EStG § 7i Abs. 1, 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darum, ob der Beklagte berechtigt war, einen Verlustfeststellungsbescheid zu Lasten des Klägers zu ändern.