Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist, ob der Beklagte (das Finanzamt) zu Recht einen Erlass von Zinsen zur Körperschaftsteuer für die Jahre 2006, 2007, 2009, 2010 und 2012 abgelehnt hat.
Im Zeitraum 5. Oktober 2010 bis 21. November 2014 fand bei der Klägerin eine Außenprüfung mit Prüfungszeitraum 2006 bis 2008 statt (Prüfungsanordnung vom 21. September 2010). Zudem erfolgte für diese Jahre eine Fachprüfung für versicherungsmathematische Fragen.
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