I.
Die Kläger und Antragsteller (nachfolgend: Kläger), zusammenveranlagte Ehegatten, wenden sich im Hauptsacheverfahren gegen die aus dem Rubrum ersichtlichen Steuerbescheide. Die Beteiligten sind mit einer Entscheidung der Streitsache durch den Berichterstatter gemäß § 79 a Abs. 3 und 4 der Finanzgerichtsordnung - FGO - (konsentierter Einzelrichter) einverstanden.
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