Streitig ist, ob der Beklagte (Bekl.) einen Erlassantrag ermessensfehlerfrei abgelehnt hat.
Der verheiratete Kläger (Kl.) wird zusammen mit seiner Ehefrau zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt.
Der Kl. ist außerdem Beteiligter der Grundstücksgemeinschaft N/O.
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