BGH - Beschluss vom 20.10.2014
AnwZ (Brfg) 35/14
Normen:
BRAO § 112e S. 2;
Vorinstanzen:
AGH Bayern, vom 06.06.2014 - Vorinstanzaktenzeichen BayAGH I-5 -5/14

Ablehung der Berufung gegen den Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen der Versäumung der Berufungsfrist

BGH, Beschluss vom 20.10.2014 - Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 35/14

DRsp Nr. 2014/17175

Ablehung der Berufung gegen den Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen der Versäumung der Berufungsfrist

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 5. Senats des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs vom 6. Juni 2014 wird abgelehnt.

Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.

Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BRAO § 112e S. 2;

Gründe

I.

Die Beklagte widerrief mit Bescheid vom 22. Januar 2014 die Zulassung des Klägers zur Rechtsanwaltschaft. Die dagegen gerichtete Klage hat der Anwaltsgerichtshof mit dem Kläger am 20. Juni 2014 zugestelltem Urteil abgewiesen. Der Kläger beantragt die Zulassung der Berufung.

II.