Streitig ist die Bewertung eines GmbH-Anteils im Rahmen der Erbschaftsbesteuerung.
Die Erblasserin SB. war in zweiter Ehe verheiratet. Aus der ersten Ehe sind zwei Kinder - die Klägerin und ihr Bruder AB. - hervorgegangen. Die Erblasserin verstarb am 28.12.2002. Mit notariellem Testament vom 24.10.2002 hatte sie ihre beiden Kinder als Erben je zur Hälfte eingesetzt.
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