FG Baden-Württemberg - Urteil vom 20.09.1999
2 K 120/98
Normen:
EStG § 7 Abs. 4 ; EStG § 9 Abs. 1 S. 1 ;

Ablösezahlungen für Parkplätze, die auf einer Nutzungsänderung des Gebäudes beruhen; Einkommensteuer 1993 und 1994

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.1999 - Aktenzeichen 2 K 120/98

DRsp Nr. 2002/12010

Ablösezahlungen für Parkplätze, die auf einer Nutzungsänderung des Gebäudes beruhen; Einkommensteuer 1993 und 1994

Zahlungen zur Ablösung einer Stellplatzverpflichtung, die wegen einer baulichen Veränderung einer hergestellten Anlage entstanden ist, gehören auch dann zu den nachträglichen Gebäudeherstellungskosten, wenn der Eigentümer und Vermieter lediglich den Bauantrag gestellt und der Mieter die Kosten der Umbaumaßnahme gezahlt hat.

Normenkette:

EStG § 7 Abs. 4 ; EStG § 9 Abs. 1 S. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist den Veranlagungszeiträumen 1993 und 1994, ob Ablösezahlungen für Parkplätze zu Recht als nachträgliche Herstellungskosten des Gebäudes beurteilt worden sind.