I.
Die Kläger (Kl) sind verheiratet und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kl ist von Beruf Beamter, die Klägerin (Klin) Angestellte. Mit Vertrag vom 15.7.1997 erwarben sie je zur Hälfte ein Reihenhaus samt Tiefgaragenstellplatz von der Fa. ... Baugesellschaft mbH zu einem Gesamtkaufpreis in Höhe von 726.050 DM. Das Haus sollte vom Bauträger erst noch errichtet und bis Ende 1998 übergeben werden. Der Bauantrag wurde am 11.9.1997 gestellt, die Baugenehmigung am 24.9.1997 erteilt. Tatsächlich wurde das Haus (... 54, ...; im Folgenden: O.-Str.) bereits am 23.10.1998 fertiggestellt und am selben Tag an die Kl übergeben.
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