Die Beteiligten streiten darüber, ob Zahlungen zur Ablösung von Nutzungsrechten nachträgliche Anschaffungskosten eines Grundstücks darstellen.
Die Klägerin ist Steuerberaterin; der Kläger, ihr Ehemann, ist in Fa. A als Kaufmann tätig. Der Kläger war durch Testament vom 17.11.1974 als Alleinerbe nach der am 28.3.1980 verstorbenen Frau S, geb. P, eingesetzt. Das Testament hat folgenden Wortlaut:
"Mein letzter Wille
I. Ich, die unterzeichnete Frau S, geb. P, vermache hierdurch im Falle meines Todes ...
Diese Vermächtnisse sollen von dem Erben innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach meinem Tode an die Berechtigten ausgekehrt werden.
II. Zu meinem Alleinerben setze ich Herrn K, Hamburg ... ein.
Die Gründstücke X-Straße a und b sollen weiterhin von der Firma A, Hamburg ..., verwaltet werden. Erforderliche Reparaturen und Instandsetzungen sind von ihr zu veranlassen.
Je 30 v.H. des jährlich erzielten Grundstücks-Überschusses (Einnahmen abzüglich Ausgaben einschliesslich Darlehnstilgungen) sollen an
Die Vereinigung Hermann Gmeiner-Fonds e.V. (SOS Kinderdorf) in München ...,
Das Hamburger Lebenshilfe-Werk e.V. in Hamburg ...
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|