FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 11.05.2016
5 K 207/13
Normen:
EStG § 13; EStG § 14; EStG § 21 Abs. 3; EStG § 6 Abs. 3;
Fundstellen:
EFG 2017, 1643

Ablösung; Vorbehaltsnießbrauch

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.05.2016 - Aktenzeichen 5 K 207/13

DRsp Nr. 2017/14346

Ablösung; Vorbehaltsnießbrauch

Ist der land- und forstwirtschaftliche Betrieb im Rahmen eines Nießbrauchrechts bewirtschaftet worden und beendet der Berechtigte diese Tätigkeit durch Aufgabe des Nießbrauchrechts gegen Zahlung einer Entschädigung, handelt es sich bei der für die Aufgabe des Nießbrauchrechts geleisteten Zahlung steuerlich um Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 13; EStG § 14; EStG § 21 Abs. 3; EStG § 6 Abs. 3;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob eine Zahlung für die Ablösung eines bestehenden Nießbrauchrechts als Betriebseinnahme bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zu erfassen ist.