Strittig ist zwischen den Beteiligten, ob an den Kläger geleistete Ablösungszahlungen i. H. von ...,- DM für den Verzicht auf die Ausübung eines ihm zustehenden Andienungs- und Vorkaufsrechts zu dessen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit des Jahres 1998 gehören oder im Rahmen einer anderen Einkunftsart steuerpflichtig zugeflossen sind.
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