Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 28.10.2021, Az.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf einen Gebührenwert bis 40.000 € festgesetzt.
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